Sie bekommen noch keine elektronischen Rechnungen?


Digitaler Rechnungsversand ist stark verbreitet. Daher bieten wir die Möglichkeit, Rechnungen im PDF-Format schnell und unkompliziert auf elektronischem Wege zu erhalten. *

Tragen Sie dafür einfach Ihre Daten in das folgende Formular ein:
 

Rechnungen digital erhalten

* Seit 1. Januar 2013 sind die umsatzsteuerlichen Regelungen für elektronische Rechnungen neu definiert. Eine elektronische Rechnung ist nach § 11 Abs. 2 Unterabsatz UStG 1994 n. F. eine Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird. Die Anforderungen an die Übermittlung elektronischer Rechnungen sind gegenüber der bisherigen Rechtslage deutlich reduziert. Nunmehr können Sie zB mittels E-Mail, als E-Mail-Anhang oder Web-Download, in einem elektronischen Format (z.B. als PDF- oder Textdatei) übermittelt werden.
 

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